Die DFKGT-Mitgliederversammlung hat bereits im Jahr 2017 verbandliche Ethikrichtlinien verabschiedet, die seither für alle Mitglieder gelten. Diese formulieren Leitsätze zum korrekten Umgang und zum Schutz von Klient:innen und Patient:innen. Damit wird das professionelle Selbstverständnis von Kunsttherapeut:innen erkennbar, qualifizierte Erbringer kunsttherapeutischer Leistungen zu sein. Der Anspruch an ein loyales, respektvolles und kooperatives Verhalten gegenüber Berufskolleg:innen und zu Angehörigen anderer Berufsgruppen ist ebenfalls an dieser Stelle formuliert. Festgehalten ist zudem, dass eine grundsätzliche Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit besteht.
Mit dem In-Kraft-Setzen der Ethikrichtlinien haben die Mitglieder unseres Verbands ein starkes Zeichen gesetzt. Sie übernahmen damit Verantwortung für die Achtung von Patientenrechten und hoben Kompetenzen hervor, die für eine therapeutische Versorgung im Gesundheitsbereich zwingend notwendig sind.
Der DFKGT konnte in der Folge die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) darin unterstützen, am „Runden Tisch Interprofessionelle Zusammenarbeit in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) teilzunehmen, der im Jahr 2022 etabliert wurde.
Hier waren 24 Organisationen involviert, welche berufsgruppenbezogene Aspekte in die Diskussionen und Beratungen mit einbrachten. Vertreten waren Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen, nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, Kolleg:innen aus dem Bereich Pflege, sowie Vertreter:innen aus der Gruppe der Patient:innen.
Die Positionen der Künstlerischen Therapeut:innen, wie sie auch in den Ethikrichtlinien des DFKGT zu finden sind, wurden in dieser Runde vom Vorstand der BAG KT, dessen Beirat und einem weiteren mandatierten Kollegen vertreten.
Über einen Zeitraum von rund 2 Jahren arbeiteten die Teilnehmenden am Runden Tisch an Empfehlungen, die sich an alle Berufsgruppen und Personen richten, die im Bereich der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen praktisch, leitend oder steuernd tätig sind.
Das Dokument wurde im September 2024 unterzeichnet und ist auf der Website der DGGPN abrufbar:
https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/interprofessionelle-zusammenarbeit.html
Die wichtigsten Punkte der gemeinsamen Erklärung
Das Ziel ist es, eine optimale (inter-)professionelle Behandlung von Patient:innen sicherzustellen und sie in ihrem Genesungsprozess individuell zu unterstützen. Denn alle Beteiligten tragen eine gemeinsame Verantwortung und teilen die Haltung zu fachlichen und ethischen Standards. In der veröffentlichten Erklärung werden die idealen Bedingungen für eine gelingende Zusammenarbeit aller dargestellt, die für die Qualität der Versorgung von Menschen im Bereich psychischer Erkrankungen oder Beeinträchtigungen ganz besonders entscheidend ist.
Basis des patientenbezogenen Handelns ist eine respektvolle und wertschätzende Begegnung der Beteiligten. Verstehen sich alle als Teil eines Teams, stärkt das die eigene Motivation, den kollegialen Zusammenhalt und das Engagement zur bestmöglichen Versorgung.
Die Komplexität psychischer und psychosozialer Krisen erfordert eine enge Kooperation. Von Beginn an sollten mehrere Berufsgruppen eng eingebunden sein, da jede Profession spezifische Expertisen, Perspektiven und Ansätze einbringt. Die Formulierung von Behandlungszielen, -plänen und -schritten sollte daher idealerweise im Konsens aller Beteiligten erfolgen.
Transparenz und Möglichkeiten der Mitgestaltung fördern nicht nur die Akzeptanz von Maßnahmen, sondern auch deren Wirksamkeit und die Qualität der Versorgung insgesamt sowie eine ganzheitliche Sicht auf die Bedürfnisse der Patient:innen. Nicht abgestimmte Behandlungsinterventionen oder unklare Rahmenbedingungen einzelner Angebote mindern die Potenziale der Zusammenarbeit erheblich. Synergien, die durch eine interprofessionelle Herangehensweise entstehen, bleiben in solchen Fällen ungenutzt.
Zusätzlich wird durch die enge Zusammenarbeit das gegenseitige Verständnis zwischen den beteiligten Professionen gestärkt. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Arbeitsatmosphäre aus, sondern reduziert auch Arbeitsstress und trägt wesentlich zur Arbeitszufriedenheit bei.
Eine gute praktische Umsetzung im Rahmen einer Behandlung ermöglicht die Bereitstellung individualisierter Angebote. Die Art der interprofessionellen Zusammenarbeit reicht dabei vom bloßen Informationsaustausch bis hin zu einem intensiven gemeinsamen Handeln innerhalb eines Behandlungsteams.
Weitere zentrale Elemente sind:
• Klare Zielsetzungen und Konzepte: Gemeinsame Zieldefinitionen der Behandlung sowie eine abgestimmte Konzeptualisierung der Hilfeleistung sind essenziell.
• Fortlaufende Abstimmung: Regelmäßige Abstimmungsprozesse stellen sicher, dass alle Akteur:innen auf einem gemeinsamen Stand bleiben.
• Rollenklärung: Die genaue Definition von Verantwortlichkeiten vermeidet Missverständnisse und Konflikte.
• Handlungsprinzipien: Diese sorgen für einen strukturierten und konsistenten Umgang mit Herausforderungen.
• Konfliktmanagement: Eine proaktive Auseinandersetzung mit möglichen Störungen wie Konflikten oder Risiken, z. B. der Verschiebung von Verantwortlichkeiten, fördert eine nachhaltige Zusammenarbeit.
Eine gelingende Kommunikation ist essentiell für die interprofessionelle Zusammenarbeit. Sie (er)fordert strukturelle Voraussetzungen und einen angemessenen zeitlichen Umfang, um Informationen zu teilen, Herausforderungen zu diskutieren, Lösungen zu finden und gemeinsame Perspektiven zu schaffen. Das wird durch eine sorgfältige Dokumentation unterstützt und diese ermöglicht es allen Beteiligten, relevante Informationen einzusehen und an gemeinsamen Zielen zu arbeiten.
Eine Reflexion und Evaluation der Arbeit sichert die Qualität der Zusammenarbeit und bietet die Möglichkeit, Prozesse zu überprüfen, Erfolge zu würdigen und aus Fehlern zu lernen. Interprofessionelle Zusammenarbeit profitiert auch von gemeinsamer Fort- und Weiterbildung. Diese ergänzt die professionsspezifische Qualifikation und schafft ein gemeinsames Verständnis für Aufgaben, Ziele und Verantwortung.
Die gemeinsame Erklärung des Runden Tischs formuliert ein hohes Ideal der Bedingungen für eine interprofessionelle Zusammenarbeit - sicherlich eine Herausforderung in der Praxis. Durch die konsequente Umsetzung der in der Erklärung genannten Prinzipien kann sich die interprofessionelle Zusammenarbeit als eine tragende Säule in der psychosozialen Versorgung positionieren. Gerade in Zeiten von Umstrukturierungsmaßnahmen im Klinikbereich ergibt sich so das Potenzial, Tätigkeitsbereiche der beteiligter Berufsgruppen zu erhalten und zu konsolidieren.
©iStock.com/Azman Jaka