Glossar
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Kabinettsbeschluss
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Ein Kabinettsbeschluss erfolgt nach Vorlage des nach den Stellungnahmen und Rechtsprüfungen überarbeiteten Gesetzesentwurfs. Darin sind Problem, Ziel, Lösung, Nutzen, ggf. Alternativen, Erfüllungsaufwand und Kosten beschrieben. Es folgt der Gesetzestext, wie er dem Bundestag zur Lesung und späteren Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Vorlage zum KHVVG umfasst 260 Seiten und ist abrufbar unter:
Synonyme: KHVVG