Glossar

Referentenentwurf

Die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage erfolgt im zuständigen Ministerium mit Schwerpunkt im zuständigen Referat. Vor Abfassung des Entwurfs sollen ggf. die Auffassungen der Länder und der auf Bundesebene bestehenden Spitzenverbände eingeholt werden. Bis zur Vorlage des Entwurfs an die Regierung folgen hausinterne Abstimmungen, Stellungnahmeverfahren und Rechtsprüfungen. Im Referentenentwurf zum KHVVG waren nur Ärzte und Pflegende genannt. Entsprechend den Anforderungen leitliniengerechter Behandlung wurden „Angehörige anderer Gesundheitsberufe“ in die Vorlage aufgenommen.

Synonyme: KHVVG
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